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TMS TRADEMARKETING SERVICE GMBH
TMS SALES GMBH
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

3 Der Auftragnehmer ist Selbstständiger bzw. Gewerbetreibender und steht in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Auftraggeber. Er hat Gestaltungsfreiheit bei der Durchführung seiner Tätigkeit für den Auftraggeber und ist nicht weisungsgebunden. Er ist nicht an feste Arbeitszeiten bzw. Orte gebunden, muss aber bestimmte betriebliche Sachzwänge des Auftraggebers oder der Kunden des Auftraggebers berücksichtigen und bestimmte sachnotwendige Termine einhalten. Er ist berechtigt, für andere Auftraggeber tätig zu werden, soweit dadurch nicht die Erfüllung der von dem Auftragnehmer übernommenen Einzelaufträge des Auftraggebers beeinträchtigt werden.

4 Der Auftragnehmer wickelt für den Auftraggeber einzelne Aufträge ab. Der Abschluss dieses Rahmenvertrages verpflichtet weder den Auftraggeber zur Erteilung von Einzelaufträgen an den Auftragnehmer, noch den Auftragnehmer zur Annahme von Einzelaufträgen des Auftraggebers.

5 Einzelaufträge sind erst nach Bestätigung der Projektvereinbarung im Portal www.promoterweb.de rechtsverbindlich.

6 Der Auftragnehmer erhält eine erfolgsabhängige und keine zeitabhängige Vergütung. Die Vergütung für erbrachte Dienstleistungen des Auftragnehmers erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung, wenn der Auftragnehmer seine Leistungsnachweise schriftlich bei dem Auftraggeber eingereicht hat. Der Auftragnehmer erhält neben der im Einzelfall vereinbarten Vergütung die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

7 Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Ersatz der vereinbarten, abgerechneten und nachgewiesenen Aufwendungen, die ihm bei der Ausübung seiner Tätigkeit für den Auftraggeber entstehen.

8 Die Leistungsnachweise und Abrechnungen der Auslagen des Auftragnehmers müssen spätestens 1 Monat nach Beendigung eines Einsatzes des Auftragnehmers dem Auftraggeber vorliegen, andernfalls verfallen die Ansprüche des Auftragnehmers auf Vergütung und/oder Ersatz notwendiger Auslagen. Vorsätzlich falsche Leistungsnachweise und Abrechnungen des Auftragnehmers sind strafbar und verpflichten zu Schadensersatz.

9 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für den Fall der vertragswidrigen Schlechterfüllung oder der Nichterfüllung eines von dem Auftraggeber übernommenen Einzelauftrages eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 500,00 zu zahlen und außerdem den Schaden des Auftraggebers zu ersetzen.

10 Der Auftragnehmer versichert, dass er bereits bei dem zuständigen Gewerbe- und Ordnungsamt und bei den zuständigen Finanzbehörden seine Tätigkeit angemeldet hat. Zum Nachweis der bestehenden Anmeldungen verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Auftraggeber unaufgefordert eine Durchschrift der Gewerbeanmeldung zuzuleiten.

Für den Fall, dass der Auftragnehmer sein Gewerbe noch nicht angemeldet hat, verpflichtet sich der Auftragnehmer dies binnen 1 Woche nach Auftragsannahme nachzuholen und dem Auftraggeber eine Durchschrift der Gewerbeanmeldung bei dem Gewerbe- und Ordnungsamt zuzuleiten.

Ohne die vollständige Vorlage der vorgenannten Unterlagen und einer den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen entsprechende Rechnung erfolgt keine Auszahlung an den Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer ist informiert, dass der Auftraggeber periodische Kontrollmitteilungen über die bei ihm getätigten Umsätze an das Finanzamt versendet.
Handelt es sich bei dem Auftragnehmer um einen Kleingewerbetreibenden versichert er, ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zur Ausweisung von Mehrwertsteuer zu machen.

11 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Laufe seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers und der Kunden des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

12 Unterlagen, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner freien Mitarbeit erhalten hat, sind von ihm sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren und nach Beendigung des jeweiligen Projektes unaufgefordert und unverzüglich an den Auftraggeber zurückzugeben. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, an Unterlagen, die ihm der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

13 Equipment des Auftraggebers oder dessen Kunden darf nur für die vertraglichen und nicht für sonstige Zwecke verwendet werden. Nicht verbrauchtes Equipment ist nach Projektende an den Auftraggeber bzw. an dessen Kunden unaufgefordert und unverzüglich zurückzugeben. Zuwiderhandlungen sind strafbar und verpflichten zu Schadensersatz.

14 Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung von im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Tätigkeit aufgenommenen Fotos in Form von Online-Berichten, Veranstaltungsrückblicken oder auch Bildergalerien einverstanden.

15 Der Rahmenvereinbarung ist unbefristet und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Woche zum Monatsende gekündigt werden. Aus wichtigem Grund kann der Rahmenvereinbarung auch fristlos gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

16 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen sind durch gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommen.

17 Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

18 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Abänderung der Schriftformklausel bedarf der Schriftform.


Frankfurt am Main, den 14. Januar 2016

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